Die Zinsen befinden sich nach wie vor auf einem tiefen Stand. Firmen sollten Vorsorge treffen und einen tragfähigen Finanzierungs-Mix aufstellen. Aufgrund des historischen Niedrigzinsniveaus sind die Firmen heute höher verschuldet als vor der Finanzmarktkrise. Aber: Ich habe den Gefühl, dass das billige Kapital an vielen Orten an gesunder Aufmerksamkeit und Vision verloren hat.
Viele Unternehmer haben sich anscheinend so sehr an niedrige Zinsen gewöhnen müssen, dass nicht mehr gefragt wird, wie lange sie halten werden. Aber sich daran zu gewöhnen ist gefährlich: Was ist, wenn die Notenbanken eines Tages stärker als geplant ihre Währungspolitik umstellen? Eine Änderung der Zinssätze könnte für viele KMU, gelinde gesagt, extrem wehtun.
Firmen können auf dem Finanzmarkt zu extrem niedrigen Kosten neues Kapital einwerben. Hier besteht die Risiko, dass kleine und mittlere Betriebe die Gelder nur noch als Handelsware und nicht mehr als wertvolle Handelsware ansehen. Bleibt der Kapitalbedarf jedoch hoch und die Zinsen schlagartig ansteigend, besteht eine Gefährdung. Und sollte der Austritt aus der Billiggeldpolitik bald einsetzen, sind diejenigen Firmen gut ausgestattet, die aus einem tragfähigen und klugen Finanzierungs-Mix ein weites Netz gebildet haben.
Defaultzinsen sind die Zinsen, die während eines Verzuges mit der Zahlung einer fällig gewordenen und vollstreckbaren Schuld anfallen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind für den Kreditgeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzliche Defaultzinsen vorgeschrieben, die er dem Kreditgeber im Falle einer Inanspruchnahme durch seinen Debitor zu erstatten hat. Im Inland beträgt der Jahresverzugszinssatz nach 288 BGB für Konsumenten fünf Prozentpunkte (5%) über dem jeweiligen landesüblichen Grundlohnsatz.
Die Höhe des Basiszinssatzes ist in § 247 Abs. 1 BGB geregelt). Wenn sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer als Unternehmer auftreten, liegt der Jahreszins bei neun Prozentpunkten (9%) über dem Basiszins. Der aktuelle Leitzins für Deutschland ist hier zu ersichtlich. Der Verzugszins für Verbrauchergeschäfte ist in Österreich nicht vom Basiszins geprägt, sondern liegt in der Regel bei vier Prozentpunkten (4%) pro Jahr.
Bei Unternehmern oder bei Rechtsgeschäften zwischen unternehmerisch tätigen natürlichen oder juristischen Personen beträgt der Jahresverzugszinssatz 9,2% über dem jeweiligen Grundtarif. Der aktuelle Basistarif für Österreich ist hier zu ersichtlich. Sowohl der Verzugszins für Konsumenten als auch der Verzugszins für Unternehmer sind in der Schweiz vom Basiszins abhängig. Bei allen während des Verzugs anfallenden Zinsen beträgt der Jahreszinssatz in der Regel fünf Prozentpunkte (5%).
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