Selbstfinanzierung

Eigenfinanzierung

Selbstfinanzierung ist ein wesentlicher Bestandteil der Innenfinanzierung eines Unternehmens. Gerade in späteren Phasen beeindruckt die Selbstfinanzierung Großanleger. Serie: Selbstfinanzierung von Permalink-Unternehmen: Inwiefern kann sich ein Unternehmen finanzieren? Inwiefern unterscheidet sich die offene Selbstfinanzierung von der stillen Selbstfinanzierung?

1. offener Eigenfinanzierung

Von den vielen unterschiedlichen Arten der Konzernfinanzierung nehmen die Eigenfinanzierungen eine Sonderstellung ein ( "Fischer, O. 1981; Rudolf Steiners, M. 1993); die Kapitalbeschaffung geschieht durch die Gewinnthesaurierung. Der Finanzierungseffekt der Eigenfinanzierung resultiert aus dem Mittelzufluss oder der Generierung von Ansprüchen, wenn die in den Verkaufspreisen enthaltene Gewinnbeteiligung vom Kapitalmarkt erstattet wird.

Nach der Rechtslage der Investoren ist die Selbstfinanzierung auf die Selbstfinanzierung zurückzuführen, da der Überschuss als Restwert allein den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar ist. Der Gewinnthesaurus im Konzern bewirkt eine Eigenkapitalstärkung und damit eine Verbesserung der Haftungsgrundlage für das Fremdkapital. Die Selbstfinanzierung ist nach dem Kriterien der Finanzierungsquelle der Innenfinanzierung zuordenbar.

Dabei können die in den Verkaufserlösen enthaltene Gewinnbeteiligung zur Selbstfinanzierung genutzt werden. In der Bilanz wird im Zuge der Gewinnbestimmung der Gewinn einer Gesellschaft am Ende des Geschäftsjahrs ermittelt. Damit lässt sich die Eigenfinanzierung in zwei zeitliche Bereiche unterteilen (Matschke, M. J. 1991): Finanzierungswirkung vor der Bilanzgewinnermittlung: kurzzeitige Nutzung der über die Umsätze des aktuellen Geschäftsjahrs zur Verfügung gestellten Ergebnisanteile; Finanzierungswirkung nach der Bilanzgewinnermittlung: Langzeitsicherung der über die Verkaufserlöse zur Verfügung gestellten Ergebnisanteile durch Selbstbehalt.

In der Regel verwenden die Firmen beide Formen der Selbstfinanzierung. Der freie Eigenfinanzierungsanteil wird durch Nichtverteilung des in der Gewinn- und Verlust-Rechnung und in der Gewinn- und Verlust-Rechnung ausgewiesenen Bilanzgewinns oder Bilanzgewinns bereitgestellt. Die Gewinnthesaurierung hat immer eine Steigerung des bilanzierten Kapitals der Gesellschaft zur Folge. Damit ist für den Bilanzadressaten der Ausmaß der offenen Eigenfinanzierung eines Betriebes durch einen Eigenkapitalvergleich für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre unter Berücksichtigung von Abgängen und Beiträgen oder Kapitalherabsetzungen bzw. -erhöhungen zu errechnen.

Als stillschweigende Selbstfinanzierung wird die versteckte Gewinnthesaurierung durch buchhalterische Massnahmen bezeichnet. Bei der Bewertung von Anlagenpositionen wird das Ergebnis oder der Jahresüberschuss gemindert. Die Bildung stiller Reserven erfolgt vor allem durch folgende bilanzielle Kennzahlen (Perridon, L./Steiner, M. 2004; G./Bilstein, J. 2002): Minderbewertung von Vermögenswerten; z.B. durch die Anrechnung von Abwertungen auf Vermögenswerte, die den effektiven Wertverbrauch überschreiten.

Wegfall von Kapitalisierungen; z.B. für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte nach § 248 Abs. 2 HGB. Durch die Aufstockung der versteckten Rücklagen wird der im Jahresabschluß ausgewiesene Jahresüberschuß und damit die Ausschüttungsmöglichkeit zum Ende des Geschäftsjahrs reduziert. Das Ausmaß der stillschweigenden Selbstfinanzierung wird regelmässig vor einem Bilanzreader unterdrückt. In den Jahresabschlüssen eines Unternehmen sind die Bewertungsmassnahmen zur stillschweigenden Selbstfinanzierung für Dritte nicht ersichtlich.

Das Ausmaß der freien Selbstfinanzierung in Gesellschaften aller Gesellschaftsformen, die Entnahme und Einlage oder Kapitalherabsetzung und -erhöhungen eliminiert, ist aus der Entwicklung des bilanziellen Kapitals ersichtlich. Die Verzichtserklärung auf die Gewinnverteilung führt zu einer Zunahme des bilanzierten Kapitals, wodurch im Falle von Körperschaften unterschiedliche Eigenkapitalposten berührt sein können. Somit kann die freie Eigenfinanzierung als Gewinn- vortrag für das folgende Wirtschaftsjahr oder als Einstellung in die Gewinnreserven ausweisen werden.

Für die offene Eigenfinanzierung sind vor allem die Einstellungen in die statutarische Reserve, die Einstellungen in die statutarische Reserve und die anderen Gewinnreserven von großer Wichtigkeit. Mit dieser Bestimmung wird ein gesetzlicher Mindeststandard für den Anwendungsbereich der freien Selbstfinanzierung festgelegt. Dies schränkt den Spielraum der Eigenfinanzierung ein. Im Falle einer Aktiengesellschaft (GmbH) beschließt die Hauptversammlung über die Gewinnverwendung und damit über den Ausmaß der freien Selbstfinanzierung gemäß 46 Nr. 1G.

Im Falle von Personenhandelsgesellschaften und Einzelunternehmungen erfolgt die freie Selbstfinanzierung durch Buchung des Gewinnes auf den Equity-Konten und Wegfall der Gewinnverwendung. Betrachtet man den Umfang der Eigenfinanzierung eines Betriebes, so wird deutlich, dass das Handels- und Finanzrecht auf der einen Seite und die Betriebswirtschaft auf der anderen Seite von unterschiedlichen Konzepten der Investitionserhaltung ausgehen.

Wenn am Ende der Periode exakt der Nominalgewinn an die Aktionäre verteilt wird, verbleibt das Grundkapital auf dem Nennbetrag, aber die der Gesellschaft zur VerfÃ?gung stehenden Mittel werden in realer Form reduziert und gefÃ?hrden somit den langfristigen Bestand der Gesellschaft. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht muss man in diesem Falle bereits von einer alternativen Selbstfinanzierung sprechen.

Dies ist der Wert, der am Ende der Periode ausgezahlt werden kann, ohne das Sachanlagevermögen des betreffenden Objekts zu beeinträchtigen. Dies bedeutet, dass das Unter-nehmen finanziell und wirtschaftlich tragfähig ist. Nominal gesehen besteht in diesem Fall bereits eine Selbstfinanzierung bei inflationärer Entwicklung. Beruht der Economic Profit auf investmenttheoretischen Erwägungen, so ist bei Wahrung des Ertragswertes des Betriebes die konstante Performance des Betriebes gewährleistet.

Der Economic Profit ist daher der maximale ausschüttungsfähige Wert, den ein Emittent nach Abschluss von Investitions- und Finanzierungsgeschäften, die unter Einbeziehung von Zinseszins- und Zinseffekten für gleiche Erträge in der Folgezeit sorgen, zurückbehalten kann. Wenn die Aufrechterhaltung der Substanz des Betriebes auch durch das Konzept der Stammkapitalerhaltung im Handels- und Finanzrecht erreicht werden soll, kann dies durch eine offenere Selbstfinanzierung erreicht werden.

Für die ausschüttende Gesellschaft wird gemäß 23 Abs. 5 und 27 ff. HGB eine Körperschaftssteuer von 30% auf den Bilanzgewinn erhoben. Die Körperschaftssteuer ist somit als erwartete Einkommenssteuer auf die Erträge von Kapitalgesellschaften zu betrachten: Der Gewinnausschüttung wird der persönliche Einkommenssteuersatz des Gesellschafters zugrunde gelegt. Dabei werden die Ergebnisse zunächst an die Aktionäre verteilt und dann als Kapital an die Gesellschaft abgeführt, mit immer größeren Steuervorteilen, die sich aus der Senkung des Ertragsteuersatzes ergeben.

Die Steuerlast wird bei der Halbeinkünftemethode in zwei Stufen ermittelt: 25% Körperschaftssteuer sind von der Körperschaft auf den Jahresüberschuss zu zahlen, ohne dass die Körperschaftssteuer mit der Einkommenssteuer des Anteilseigners verrechnet wird. Aus ökonomischer Sicht wird durch das Halbeinkünfte-System die Selbstfinanzierung aus den erwirtschafteten Erträgen unilateral gefördert. Die neue Körperschaftssteuer, die in der Regel zu einer geringeren Einkommensteuerbelastung als die persönliche Einkommenssteuer beiträgt, favorisiert eine freie Selbstfinanzierung.

Darüber hinaus sinkt der Steuervorteil der stillschweigenden Selbstfinanzierung (Krawitz, N. 2000). Im Falle der stillschweigenden Eigenfinanzierung wird der zu versteuernde Jahresüberschuss durch die Bildung stiller Rücklagen und damit durch die Reduzierung der Ertragsteuerbelastung reduziert. Dabei wird sowohl eine Steuerabgrenzung als auch ein Finanzeffekt durch die Bindung unversteuerter Erträge in der Gesellschaft in Form stiller Rücklagen erreicht.

Dabei ist auch die Suche nach einem möglichst hohen Grad an Eigenfinanzierung der Unternehmen zu berücksichtigen. Es steht in engem Zusammenhang damit, dass ein Unternehmen eine optimale Gewinnausschüttung oder Ausschüttungspolitik verfolgt. Die Analyse des Ausmaßes der operativen Eigenfinanzierung und die Gewinnverteilungspolitik befassen sich mit der Fragestellung der Gewinnverteilung auf die Gewinnausschüttung und -bindung zur Stärkung des Eigenkapitals.

Drei Hauptarten der Gewinnverwendung stehen im Wettbewerb zueinander: Der Bilanzgewinn wird thesauriert und dann für operative Zwecke genutzt. Im Falle von Alternativ-Investitionsmöglichkeiten für Erträge, die außerhalb des Konzerns einen höheren Ertrag versprechen, wird der Bilanzgewinn voll ausgeschüttet. In diesem Fall wird der Bilanzgewinn in voller Höhe ausgezahlt. Vor allem ihre Ausführungen zur Ausschüttungspolitik sind von besonderem Interesse im Hinblick auf die zugrunde liegende Frage nach dem bestmöglichen Umfang der unternehmerischen Selbstfinanzierung.

In einem sehr engen Kapitalmarktumfeld zeigt sich, dass die Ausschüttungspolitik eines Unternehmers für die Vermögenslage eines Aktionärs nicht relevant ist. Dementsprechend ist es unerheblich, ob ein Konzern einen Gewinn zurückbehält oder an seine Aktionäre ausbezahlt. Auch die Fragestellung nach dem bestmöglichen Umfang der Selbstfinanzierungs- oder Gewinnverteilungspolitik eines Betriebes kann vor dem Hintergund der Agenturtheorie erörtert werden.

Wenn man davon ausgeht, dass das Unternehmensmanagement im Namen der Eigentümer agiert und auch eine Insiderposition einnimmt, gewinnen die Selbstfinanzierungs- und Gewinnverteilungspolitik an besonderer Stelle. Bei gleichbleibender Dividendenzahlung im Laufe der Zeit meldet die Geschäftsleitung eine Verbesserung der zukünftigen Erfolgslage des Konzerns bei steigender Dividende. Bei rückläufigen Ausschüttungen deutet das Unternehmen jedoch auf eine Verschlechterung der Erfolgs- und Finanzlage des Konzerns hin (Perridon, L./Steiner, M. 2004).

Die Selbstfinanzierung hat gegenüber anderen Formen der Finanzierung eine ganze Anzahl klarer Vorzüge ("Moxter, A. 1976; Süchting, J. 1995). Wenn sich ein Untenehmen selbst finanziert, gibt es keine neuen Eigen- oder Fremdkapitalinvestoren. Die Gesellschaft schafft keine neuen Abhängigkeitsverhältnisse zu anderen Investoren (Banken, Zulieferer, Kunden, Kapitalmarkt, etc.). Zudem sorgt die Selbstfinanzierung dafür, dass sich die Machtverhältnisse nicht ändern.

Die Eigenfinanzierung wird auch die Eigenkapitalausstattung des Konzerns stärken. Durch diese Eigenkapitalstärkung wird die Insolvenzbereitschaft des Konzerns reduziert und gleichzeitig die Bonität erhöht. Dies führt zu einer Erweiterung des Verschuldungsumfangs, wenn die von der Gesellschaft zu zahlenden Risikoaufschläge konstant bleiben oder reduziert werden. Die Eigenfinanzierung hat prinzipiell den Vorzug, dass die Finanzmittel auf unbestimmte Zeit verwendet werden können.

Bei der Selbstfinanzierung handelt es sich in der Regelfall nicht um eine zweckgebundene Verwendung; die Gesellschaft kann über die flüssigen Mittel verfügen. Die Selbstfinanzierung führt im Unterschied zur Fremdkapitalfinanzierung nicht zu laufenden Zins- und Tilgungskosten. Die Eigenfinanzierung verursacht keine Zinsaufwendungen und hat somit einen positiven Einfluss auf die Ergebnissituation des Vereins. Durch die Eigenfinanzierung wird die Liquiditätssituation des Konzerns dauerhaft optimiert, da für Zins- und Tilgungszahlungen kein Mittelabfluss notwendig ist.

Die Eigenfinanzierung benötigt im Gegensatz zur Fremdkapitalfinanzierung keine Sicherstellung. Im Falle einer Eigenfinanzierung muss der Sicherheitennehmer möglicherweise die Sicherheit an das jeweilige Institut übertragen, was zu zusätzlichen Finanzreserven führt. Daher ist die Eigenfinanzierung besonders wichtig für solche Firmen, bei denen die Kreditlinie mangels zusätzlicher Sicherheit begrenzt ist. Gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung hat die Selbstfinanzierung den Vorzug niedrigerer Finanzierungskosten.

So verursacht die Eigenfinanzierung im Gegensatz zur Eigenkapitalfinanzierung weder Ausgabekosten noch Notarkosten. Im Falle von kleinen und mittelständischen Personen- und Einzelunternehmern ist die Eigenfinanzierung oft der einzig mögliche Weg zur Stärkung des Eigenkapitals. Zudem führen versteckte Eigenfinanzierungen durch die Schaffung versteckter Rücklagen in der Praxis bei entsprechender Bilanzstrategie in der Praxis zu einer stetigen Gewinnausschüttung. Die steuerliche Aufschiebung durch die stillschweigende Selbstfinanzierung korrespondiert mit einem unverzinslichen Darlehen der Steuerbehörde an die Gesellschaft.

Die stille Selbstfinanzierung hat für den Außenstehenden der Bilanz den negativen Effekt, dass die Aufdeckung der stillen Einlagen den Aussagewert des Abschlusses verringert. Aufgrund der nicht erkennbaren versteckten Rücklagen ist der Informationsinhalt des Abschlusses begrenzt, was jedoch auch für die bilanzende Gesellschaft von Nutzen sein kann. Eine Eigenfinanzierung ist kein geeigneter Weg, um den kurzfristigen, fluktuierenden Eigenkapitalbedarf eines Betriebes zu sichern.

Gegenüber der Eigenfinanzierung wird weiter argumentiert, dass die Gewinnausschüttung zu einem Anstieg der Aktienkurse führe, was die Übertragbarkeit der Wertpapiere einschränken könne. Außerdem könnte die Selbstfinanzierung zu einer gewissen Unachtsamkeit im Umgang mit den Mitteln führen. Die Eigenfinanzierung beinhaltet keine Zins- oder Kapitalzahlungen, so dass die Entscheider bei der Beurteilung des Nutzens von Anlagen irregeführt werden können.

Die Selbstfinanzierung ist aus makroökonomischer Perspektive von kritischer Seite zu betrachten. Weil die Erträge unmittelbar im Unternehmensinneren bleiben, werden sie dem Finanzmarkt entnommen, was dessen Handlungsfähigkeit beeinträchtigen könnte (Perridon, L./Steiner, M. 2004).

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum