Ein paar Wochen später bot mir meine Firma an, mir zu unterstützen, indem sie mir einen Vertrag von über 3000 EUR leiht und einen Vertrag von etwa 6000 EUR ausarbeitete. Ich habe vor einigen Wochen den Geldbetrag an meine Mutter zurückgezahlt und das Darlehen zurückgezahlt. Nun fürchte ich, dass mit der ARGE die 3000 wieder einnehmen, mit dem Grund, dass das geborgte Kapital für Essen etc. ausreicht....
Mein Sachbearbeiter sagte, dass ich nur von dem Wert befreit werden konnte, der höher war als der Zuschuss (6000 - 4800)..... Sie schreiben, dass ein Kredit kein Einnahmequelle ist..... Ich habe wie gesagt, das ganze Hausgeld zu Haus gehabt und nicht nur meinen Führerausweis gezahlt, sondern es auch für den Kauf von Lebensmitteln usw. mitbenutzt....
Nun meine ich die Tatsache, dass das Kredit YET als Ertrag belastet wird, weil er NICHT für einen bestimmten Zweck bestimmt war....... "Nun meine ich das Joint Venture, dass das Kredit als Ertrag verbucht wird, weil es NICHT für einen bestimmten Zweck bestimmt war" Als Angestellter im Joint Venture würde ich es genauso betrachten.... Gibt es das auch gratis oder soll ich nur hingehen, wenn ich einen Liebesbrief von der Ärztin erhalte?
Dann warte ich, bis etwas vom Konsortium kommt. Ein Tipp für die Zukunft: Wenn Sie noch keine Rechtschutzversicherung bei einem Sozialgericht RS haben, kann Ihre Mutter vielleicht eine für Sie bereitstellen. Aber ich werde nie wieder etwas von meiner Mutter nehmen. Ach, noch etwas: Als ich das "Darlehen" meiner damaligen Mutter akzeptiert hatte, sagte ich es der ARGE nicht.
Sollte die Hausfrau Ihnen das nicht geben, sondern die Abrechnung der RS-Versicherung bezahlen, gibt es keine Nachteile. Besser wäre es auch gewesen, wenn die Frau die Gebühren für den Führerausweis von ihrem Account auf das der Fahrausbildung übertragen hätte. Die ARGE hat also Recht, weil das Mittel nicht gebunden war?
Hier ist das ganze Kohle in Echt. Ich habe einen Teil des Geldes für meinen Führerausweis aufgewendet, aber auch für meinen Unterhalt. Nach drei Jahren zog ich das Kapital ab und gab es meiner Mutter zurück. "So hat die LEGREICHEN Recht, weil das Mittel nicht vorgesehen war? "Nein, selbst dann ist das Konsortium nicht in Ordnung.
Kredite stellen im Hinblick auf die Rückzahlungspflicht keine Erträge im Sinn von 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II dar (siehe Anmerkung, in: A. Eicher, SGB II, 11 S. 11 S. 27 m.w.N.). Gleiches trifft zu, wenn das Kredit nicht gezweckbestimmt war. Arbeitslosengeldempfänger II (ALG II) müssen nicht in der Lage sein, ein Familien- oder Bekanntenkredit als Einnahmequelle zu berücksichtigen.
Dies trifft in jedem Fall zu, wenn das Kreditvolumen wirklich getilgt wird und hilfsbedürftige Personen keinen Unterhalt beanspruchen müssen, wie das Oldenburger Landessozialgericht urteilte (Urteil vom 27. Mai 2007, AZ: S 46 AS 1124/05). Die verantwortliche Arbeitsagentur bewertete das Kreditvolumen als Ertrag und wies den ALG II-Antrag zurück. Allerdings urteilten die Juroren, dass ein Kredit prinzipiell kein Ertrag ist, solange die Rückzahlungspflicht besteht.
Das Oldenburger Gericht stellt fest, dass es keine Rolle spielt, ob das Kredit für einen bestimmten Zweck bestimmt war, da es auf jeden Falle keine Einnahmen darstellt: Ist es nicht die Fragestellung, ob es sich bei dieser Auszahlung um eine Auszahlung nach Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe la) des EG-Vertrags handelt? Das SGB II wirkte nicht als Ertrag, der als zweckgebundene Einnahmen anzusehen ist.
Das Entgelt ist keineswegs nur als Ertrag im Sinn von ? 11 Abs. 1 SGB II zu erachten. Deshalb empfehle ich, die Auffassung gegenüber der Gruppe darzulegen, dass Kredite weder Erträge im Sinn von ? 11 Abs. 1 SGB II noch Vermögenswerte im Sinn von ? 12 Abs. 1 SGB II repräsentieren.
Selbstverständlich müssen Sie erwarten, dass das Konsortium anderer Ansicht ist, dann müssen Sie einen Einspruch und, falls erforderlich, eine Beschwerde einreichen und klarstellen und sich vergewissern, wer Recht hat. Hat sie Anweisungen "von oben", Kredite als Ertrag zu betrachten, wird sie nicht davon abweichen (können). Nirgendwo in den Umsetzungshinweisen zu 11 SGB II ist zu erwähnen, dass Kredite als Umsatz zu erachten sind.
Das steht auch im Widerspruch zu der Vermutung von Seiten SBins, dass Kredite als Erträge betrachtet werden. Sie können dafür benotet werden, welche Absprachen zwischen Ihnen und Ihrer Mutter über die Rückerstattung getroffen wurden. Eine Anleihe ohne Rückzahlungsverpflichtung wäre keine Anleihe. Ich habe, wie bereits gesagt, den Vertrag bereits vor einigen Wochen belastet und an meine Mutter zurueckgegeben.
Meine Mutter hat das in schriftlicher Form bekräftigt. Man einigte sich auch darauf, dass ich den Vertrag innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre an meine Mutter zurückgeben würde, und das tat ich auch..... Weil meine Mutter nicht wollte, dass ich es in Teilbeträgen zahle, wollte sie, dass ich es auf einen Schlag tue...... Sie werden für einen Prozess zahlen, aber dann werden sie absagen, Ihr Budget für etwas Vernünftiges sparen!
Aber ich habe Angst, dass ich aus Unvernunft all mein gespartes Kapital und vielleicht noch mehr wegwerfe.....
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