Habe ich ein Anrecht darauf? Achtung: Die Krankenversicherungen sichern Studenten mit einem durchschnittlichen monatlichen Gehalt (durch Erwerbstätigkeit) von 425 oder mehr, d.h. = der Student ist nicht durch die Familienversicherung versichert, sondern muss einen monatlichen Beitrag von ca. 80?/Monat zuweisen. Bevor staatliche / kommunale Sozialhilfe inanspruchgenommen werden kann, muss immer die Bafög-Zulässigkeit überprüft werden. Es wird NICHT vom Gehalt abgezogen und muss nicht immer vollständig erstattet werden.
Um sich über den wohnungsabhängigen Leistungsanspruch zu erkundigen, ist es ratsam, einen Gesprächstermin im verantwortlichen Bürgermeisteramt zu vereinbaren. Oftmals gibt es in einer Gemeinde auch andere Rabatte für Studierende. Werden die oben genannten Prioritätsdienste abgelehnt, kann bei der Arbeitsagentur ein Gesuch um Dienstleistungen nach dem SGBII eingereicht werden. Wenn Sie berechtigt sind und über eine Anmeldebestätigung verfügen, werden Sie normalerweise nicht gebeten, sich um eine Stelle zu bewerben.
Das Erziehungsgeld wird ebenfalls als Gehalt gezählt. Wenn Sie also 150 BAföG und 180 Kindgeld erhalten, erhalten Sie SGBII nur als Ergänzung. Studierende, die im SGBII eingeschrieben sind, erhalten einen einkommenslosen Semesterurlaub und Studierende mit einem oder mehreren Kindern, da die Jugendlichen - ungeachtet des Anspruchs der Erziehungsberechtigten - weiterhin ihren Normaltarif erhalten.
Auch das Recht auf Sozialleistungen, z.B. bei einem studienbedingten Wechsel, ist gegeben. Ein Stipendium ist im Prinzip eine Art, um an Gelder zu kommen. Bei den meisten Studiengängen können auch mehrere Male vergeben werden, ein Daueranspruch gibt es jedoch nicht. Normalerweise bekommst du ca. 150-300? als einmalige Zahlung. Dabei wird zwischen staatlichen Förderkrediten (KFW-Darlehen) und Darlehen von privaten Banken differenziert.
Allerdings sollte man im Voraus wissen, wie viel man pro Kalendermonat braucht und welche Möglichkeiten es gibt. Für detaillierte Angaben zur Finanzierungsmöglichkeit wenden Sie sich bitte an Hr. Steiner (Allgemeine Studienberatung).
Das ist ein halbes Geschenk! Du bekommst im Laufe des Lebens kaum etwas umsonst. Aber mit dem BAFÖG ist das eigentlich der Fall: Wenn Sie das BAFÖG erhalten, dann bekommen Sie wirklich die halbe Menge des BAFÖG vom Gesetz! Der andere Teil erhalten Sie als unverzinsliches Kredit, d.h. Sie müssen es später zurueckzahlen. Hoher Vorteil: Sie zahlen das Kreditvolumen nur zurück, d.h. im Unterschied zu allen anderen Krediten oder Gutschriften müssen Sie keine Zinsen oder Zinseszinsen erstatten.
Rückerstattung max. 10.000 ?. Selbstverständlich haben Sie auch Forderungen gegenüber dem BAföG, namentlich den oben genannten Teil des Darlehens, die Sie später zurÃ? Wer viel und langes BAföG hat, wird viel bekommen. Allerdings ist der Rückzahlungsbetrag für BAföG auf 10.000 begrenzt, d.h. unabhängig davon, wie viel BAföG-Kredit Sie erhalten, müssen Sie nur bis zu 10.000 auszahlen.
Verglichen mit anderen Krediten ist es jedoch immer noch wirklich durchführbar. Dann zahlen Sie Ihren BAföG-Kredit in wirklich übersichtlichen Teilzahlungen von 105 ? pro Monat ab. Bei gutem Verdienst (und vielleicht etwas von Ihren Erziehungsberechtigten und Grosseltern leihen) können Sie auch das ganze Kreditvolumen mit einer einmaligen Rate zuruckzahlen.
Mit dieser einmaligen Zahlung können Sie mehrere tausend Euros einsparen!
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum