Berechnung der Kreditzinsen durch die Kreditinstitute Teil 2/3 PRAXIS
Für bestimmte Kreditnehmer ist der Zinssatz weit über dem Durchschnittsniveau. Der Risikokostenzuschlag lässt sich vereinfacht wie folgt berechnen: . Der Verlust bei Verzug (Loss bei Verzug ) ist der Teil, der verloren geht, wenn der Kreditnehmer trotz einer möglichen Abdeckung in Verzug gerät. Auch bei gleicher Ausfallswahrscheinlichkeit hat ein Unternehmenskunde mit einem Blankodarlehen daher eine höhere Risikoprämie als ein Hypothekarkunde.
Denn der Standardwert für ein leeres Darlehen kann z.B. 100% und für eine Grundschuld nur 10% sein. Das Grundpfandrecht ist durch ein Grundstück gesichert, das im Falle des Ausfalls des Schuldners genutzt werden kann. Diese Einnahmen reduzieren die Ausfallrate. Dies ist bei Blankodarlehen aus Mangel an Absicherung nicht der Fall.
In vielen Fällen wird das EaD der Formel hinzugefügt. Es handelt sich um das Forderungsausfallrisiko oder den Kreditbetrag zum Ausfallszeitpunkt. Im Falle einer Grundschuld ist dieser Betrag 100% durch die vollständige Inanspruchnahme des Darlehens. Im Falle eines Kontokorrentkredits kann dieser Betrag beispielsweise nur 70% betragen, da ein Kontokorrentkredit in der Regel einer schwankenden Auslastung unterliegt.
Es ist daher nicht unbedingt erforderlich, dass diese im Falle eines Ausfalls völlig ausgenutzt wird. Der Umfang von LGD und EaD wird auf der Grundlage von Erfahrungen und natürlich statistischer Auswertung ermittelt. Um die Formel besser zu verstehen, folgt hier ein kleines Berechnungsbeispiel. Angenommen, der Mandant hat eine PD (Probability of Default) von 0,9% basierend auf seinem Rating.
Als Kontokorrentkredit beträgt der LGD (Default Rate) 100%. Der EaD ( "Kreditbetrag zum Ausfallzeitpunkt ") mit einem Betrag von 70% ist die letztgenannte Kennzahl. Auch ein anderer Abnehmer hat ein Girokonto, aber eine GS von 2,0%. Wegen der erhöhten Ausfallswahrscheinlichkeit muss dieser Auftraggeber einen Risikozuschlag von 1,40% zahlen.
Die Kritik konnte nun behaupten, dass der Unterschied in der Ausfallswahrscheinlichkeit zwischen den beiden Abnehmern nicht so groß ist. Mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 99,1% hat der erste Kundin keinen Fehler. Für den zweiten Abnehmer beträgt die Eintrittswahrscheinlichkeit ebenfalls 98%. Dennoch muss der zweite Abnehmer eine spürbare Preisprämie akzeptieren.
Angenommen, wir haben 100 Kundinnen und Kundschaft mit einem Kontokorrentkredit und einem VD von 2,0%. Dies bedeutet, dass zwei der 100 Teilnehmer storniert werden. Im Übrigen zahlen die übrigen 98 mit ihren Risikofaktoren, den Verlusten dieser beiden Firmen. Wie im ersten Teil beschrieben (siehe Wie werden von den Kreditinstituten die Kreditzinsen berechnet Teil 1/3), handelt es sich hierbei um eine risikoadjustierte Preisgestaltung.
Vor allem bei der Vorstellung dieses Modells gab es viele Interessenten, die dieses Leitbild nicht für angemessen hielten. Warum sollten sie als Kundin oder Kunde aufgrund des Versagens anderer einen erhöhten Zinssatz zahlen? Dieser Vorwurf ist sicherlich zum Teil gerechtfertigt. Aber wie bestimmt eine Hausbank das jeweilige Adressenausfallrisiko eines Kreditnehmers?
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