Auto Selbstständig

Auto-unabhängig

Im Falle einer selbständigen Erwerbstätigkeit werden die aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen gerechtfertigten Aufwendungen vom Einkommen abgezogen. Kurze Zeit später rollte der fahrerlose Wagen einige Meter über die belebte Uracher Straße zurück und hielt an einem Fußgängerlichtmast. In Schottland ging ein Auto selbstständig in Betrieb und verursachte große Sachschäden. Es wurden zwei weitere Autos beschädigt. Ein Auto ist in Laupheim selbstständig geworden.

Wann ein Auto für sich selbst ins Geschäft kommt

9.1.2019 - Ein Schaden an einem Kraftfahrzeug, der durch die mutmaßliche mangelnde Sicherung eines geparkten Fahrzeugs verursacht wird, ist ein Unfallgeschehen im Sinn der Kaskoversicherung. Der Kläger hatte sein Auto auf einem leicht abfallenden Stellplatz geparkt. Als sie es zu Fuss gelassen hatte, begann sich das Auto zu bewegen.

Allerdings wurde das Auto erheblich beschädigt, weil es während der "Geisterfahrt" über einen gesägten Stumpf gerollt war. Der Kläger hat die Instandsetzungskosten bei seinem Kaskoversicherer eingefordert. Ist das kein Zufall? Die Versicherung weigerte sich, den Anspruch zu begleichen. Er argumentierte, dass ein fahrerloses Fahren eines Kraftfahrzeuges und die daraus resultierenden Schäden keinen Verkehrsunfall im Sinn der Versicherungsbedingungen stellten.

Ansonsten hätte die Versicherungsnehmerin grobe Fahrlässigkeit an den Tag gelegt. Es war offensichtlich, dass der Schaden nur dadurch entstanden war, dass er seinen PKW nicht ausreichend abgesichert hatte. Sie hat den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Kfz-Schadenersatz abzüglich des tariflich festgelegten Selbstbehalts geltend gemacht. Zugegebenermaßen stellt eine unsachgemäße Absicherung eines abgestellten Fahrzeuges an sich keinen Zufall dar.

Dies ist jedoch anzunehmen, wenn sich das Auto selbstständig in Gang setzt und dabei Schaden erleidet. Darüber hinaus habe der Versicherungsgeber nicht nachweisen können, dass der Versicherungsnehmer den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt habe. Das gilt auch dann, wenn ein Anscheinsgrund vorliegt, dass der Kläger das Auto nicht ausreichend gegen Verrollen abgesichert hat.

"Allein die bloße Feststellung, dass die routinemäßige Behandlung aus später nicht zu klärenden Umständen in der jeweiligen Lage nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, stellt an sich keinen Nachweis für grobe Fahrlässigkeit dar", so der Gerichtshof.

Das Auto wird unabhängig und prallt gegen die Wand.

Wahrscheinlich hatte er es verpasst, die Feststellbremse anzulegen und einen Gang zu schalten, also ließ der Audi selbstständig und rückwärts gegen eine Hauswand rollen. Dabei ist ein Vermögensschaden in Höhe von 200 EUR entstanden. Unbekanntes Täter ist mit einem Spitzobjekt entlang der Führerseite des Fahrzeuges gefahren. Die Sachschäden werden auf mind. 1500 EUR geschätzt geschätzt.

Die Unbekannten kratzte ebenso sowohl Türen auf der Führerseite und hinterließ auch einen Vermögensschaden in Höhe von 1500 EUR. PI Miltenberg akzeptiert entsprechende Verweise auf die Website Täter.

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